.:nochnBlog:. Was mit Medien | Journalismus | Internet

Always remember that you are absolutely unique - just like everyone else.
Passend zu diesem ~Motto~ gibt es hier nochnBlog (ugs. für ~noch ein Blog~) von Christoph Maier.

Die Suche findet Beitraege in Journalistenblogs und artverwandten Seiten zum generellen Thema „Journalismus on- & offline“.

15.4.10

iPad: Yesss.... (pic)

Darauf kann sich @romanusotte Montag freuen.

Darauf kann sich @romanusotte Montag freuen.

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12.4.10

Steintafeln waren gestern: "Erhalte kurze, zeitgemäße Nachrichten von Gott."

Schrecklich, dieses eingedeutschte Twitter. Ganz und gar nicht zeitgemäß.

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11.4.10

Teure Flüge: Middelhoff verweist bei Spesen auf Schickedanz - Nachrichten Wirtschaft - WELT ONLINE

Der Manager beruft sich auf eine Aufforderung von Großaktionärin Madeleine Schickedanz. Sie habe ihn gebeten, aus Sicherheits- und Effizienzgründen keine Linienflüge mehr zu buchen, sondern einen Charterjet zu nehmen, sagte er WELT ONLINE.

„Es gab eine offizielle Vereinbarung zwischen dem Aufsichtsrat und mir darüber, dass ich privat fliegen soll. Das wurde dann auch Teil meines Anstellungsvertrages“, sagte Middelhoff . „Das war keine Forderung von mir, das wurde vom Pool Schickedanz an mich heran getragen.“

Schon zu seiner Bertelsmann-Zeit war Middelhoff als Vielflieger bekannt. Mit dem Firmenjet nach New York und zurück. Da trifft es sich geradezu hervorragend gut, dass ihm das weitere Privatfliegen aus Sicherheits- und Effizienzgründen aufgedrängt wird.

Nichts boostet wohl das Ego besser als ein bereitstehender Privatflieger.

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10.4.10

Tschüss, HypoVereinsUniCreditBankProdukteVertriebsVerein.

Ich war gerne Kunde bei der HypoVereinsbank. Damals in München war es die Bank um die Ecke. Riesenbau am Goetheplatz. Tja, da logierte sie fürstlich. Drin, in einem hübschen Büro, saß mein Bankberater Herr K. und versuchte tapfer, mir Bankprodukte zu verkaufen. Aber gefühlt so richtig erst nach der Übernahme durch die UniCredit-Bank. Geschenkt.

Auch nach dem Wegzug aus München blieb ich der Bank treu, wenn auch mehr aus sentimentalen Gründen. Außerdem war die ec-Karte hübsch blau. Die mir wichtigen Leistungen empfand ich immer als durchschnittlich - und die Kontoführungs- und sonstige Gebühren ignorierte ich nach Kräften.

Irgendwann war Herr K. weg und Herr M. für mich zuständig. Immerhin jemand zuständig. Vorteile einer Filialbank eben. Wenig vorteilhaft war, dass Herr M. partout nicht davon ablassen wollte, mich zu einem Beratungsgespräch zu überreden. Man kennt das ja. Hier was umschichten, da was zukaufen - eben Gebühren verursachen. Dumm nur, dass ich zu dem Zeitpunkt schon in Berlin wohnte und ebenso partout nicht deswegen nach München reisen konnte.

Eine Filiale in Berlin kam auch nicht in Frage. Genau sechs davon gibt es - und keine davon in meiner Nähe.

Für schlechten Service auch noch zahlen - da kann ich ja gleich zu einer Direktbank, da habe ich wenigstens nur eines von beidem. Doch der Reihe nach:

Online-Überweisungen per mTan zu autorisieren ist eine feine, bequeme Sache. Ging aber nicht mehr.

Mein Onlinebankingzugang war gesperrt. Einfach so. Ich vermutete einen Fehler, also rief ich bei der Hotline an. Die erklärte sich aber für nicht zuständig, schließlich habe ich ja einen persönlichen Berater. Den möge ich anrufen.

Ich mochte nicht, versuchte es aber dennoch. Der gute Herr M. arbeitet natürlich nur unter der Woche zu üblichen Zeiten - wie ich auch. Also musste ich ihn während meiner Arbeitszeit versuchen, ihn zu erreichen. Das ist kein Problem für die Firma, wohl aber für mich. Ich mache sowas einfach nicht gern. Aber diesmal musste es ja wohl sein. Gleich am dritten Tag erreichte ich ihn. Einen Tag zuvor erreichte mich ein Brief der Bank: Konto gesperrt, reine Sicherheitsmaßnahme, bitte mir Berater in Verbindung setzen. Achja.

Als die Verbindung schließlich bestand: Oh Wunder, er konnte nicht helfen. Zugang gesperrt, das sähe er wohl. Ich müsse nur schriftlich formlos ... nein, per Fax ginge das nicht. Müsse schon eine Originalunterschrift sein. Oder ich könne doch einfach in einer Filiale vorbeigehen. Oder die Hotline anrufen.

Originalunterschrift. Kein Fax. Filiale. Lustig. 

Im Übrigen ist der Filialfinder auf HypoVereinsbank.de eine Zumutung, Bing! Maps ist viel besser dafür geeignet. Zeigt aber keine Öffnungszeiten an. Ist aber auch gar nicht nötig, wie ich dann feststellte. Die Öffnungszeiten sind schlicht: "Nie, wenn ich bereit mir, mir Zeit für die Bank zu nehmen." Werktags zwischen 10 und 18 Uhr bin ich im Springer-Hochhaus anzutreffen, ganz sicher nicht in einer Filiale der HypoVereinsbank. Ich kann meinen Widerwillen gegen eine Branche mit so lausigen Öffnungszeigen (erwähnte ich die Mittagspause?) mühsam nur in Worte kleiden.

Nicht ich will etwas von der HypoVereinsbank (die Kontosperrung rückgängig machen), sondern die HypoVereinsbank will etwas von mir (meine sieben Euro weiter zu niedrigen Zinsen bei sich liegen lassen dürfen und für dies und das noch Gebühren kassieren.). 

Nun will ich nicht mehr, München-Flair hin oder her. Ich gehe zu einer räudigen Pseudo-Direktbank. Kontoeröffnungsantrag ist schon losgeschickt. Zu einem Postkasten musste ich sowieso - Brief, Originalunterschrift etc.

(Übrigens: Das Konto wurde gesperrt, weil ich drei mal eine mTan angefordert habe, aber keine Eingegeben habe. Eingegeben habe ich keine, weil keine per SMS ankam.)

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Finally! Das beste T-Shirt der Welt ist angekommen. Thanks, @anthonybarba

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31.3.10

So sieht also eine "Online-Gegendarstellung" aus (pic) ((tag: online, journalismus, pic, recht)

Derzeit auf oe24.at zu besichtigen.
Kompletter Text (kursive Hervorhebung von mir)

Im Namen der Republik! x | verkleinern 

Das Handelsgericht Wien erkennt durch Hofrat Dr. Rainer Geißler als Richter in der Rechtssache der klagenden ParteiM E D I A P R I N T   Z E I T U N G S - U N D   V E R L A G   G M B H & C o K G, Muthgasse 2, 1190 Wien, vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH in 1070 Wien, wider die beklagten Parteien 1. "Ö S T E R R E I C H" - Z E I T U N G S V E R L A G   G M B H, Friedrichstraße 10, 1010 Wien, 2. M E D I A   D I G I T A L   G M B H, Friedrichstraße 10, 1010 Wien, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in 1030 Wien, wegen Unterlassung (EUR 11.000, 00) und Veröffentlichung (EUR 2.000,00) zu Recht:
Die Erstbeklagte ist schuldig, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zum Nachteil der Klägerin den Wettbeweb des Medieninhabers der Tageszeitung "Österreich" zu fördern, indem sie die Tageszeitung "Österreich", wenn auch bloß sinngemäß, als die neue Nr. 1 der österreichischen Auflagenkontrolle (ÖAK) bezeichnet, sofern die Tageszeitung "Österreich" nicht in allen von der ÖAK im Rahmen der von ihr erhobenen Auflagenliste ermittelten Kriterien, so insbesondere nicht im Kriterium "Verkauf Gesamt", nachweislich die höchste Auflagenzahl aufweist.
Die Zweitbeklagte ist schuldig, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zum Nachteil der Klägerin den Wettbeweb des Medieninhabers der Tageszeitung "Österreich" zu fördern, indem sie die Tageszeitung "Österreich", wenn auch bloß sinngemäß, unter Bezugnahme auf die ÖAK als die Nummer 1 der Tageszeitungen des Landes bezeichnet, sofern die Tageszeitung "Österreich" nicht in allen von der ÖAK im Rahmen der von ihre erhobenen Auflagenliste ermittelten Kriterien, so insbesondere nicht im Kriterium "Verkauf Gesamt", nachweislich die höchste Auflagenzahl aufweist.
Die Zweitbeklagte ist schuldig, den klagsstattgegebenden Teil des Urteils (ausschließlich der Kostenentscheidung) ohne unnötige Verzögerung nach Rechtskraft auf eigene Kosten mit Fettumrandung, Fettdrucküberschrift sowie mit gesperrt und fett gedruckten Namen der Prozessparteien, im Übrigen jedoch mit Normallettern in ihrem Online Medium OE 24 auf der Website www.oe24.at oder, sollte die genannte Internetadresse geändert werden, auf einer Website, mit der an Stelle der Internetadresse www.oe24.at verwendeten Internetadresse in einem Fenster in der Größe eines Viertels der Bildschirmoberfläche, die bei Eingabe der Internetadresse www.oe24.at bzw. an der Stelle der Internetadresse www.oe24.at eingegebenen Internetadresse in der Adresszeile des Webbrowsers unmittelbar erscheint, für die Dauer von 30 Tagen zu veröffentlichen.
Die Klägerin wird ermächtigt, den klagsstattgebenden Teil des Urteils (ausschließlich der Kostenentscheidung) binnen sechs Monaten nach Rechtskraft auf Kosten der Erstbeklagten mit Fettumrandung, Fettdrucküberschrift sowie mit gesperrt und fett gedruckten Namen der Prozessparteien, im Übrigen jedoch mit Normallettern, jeweils auf Seite 3 einer Freitagsausgabe der österreichweit erscheinenden Tageszeitungen "Österreich" und "Kurier" sowie "Kronenzeitung" zu veröffentlichen.

Handelsgericht Wien, am 28. November 2008, Hofrat Dr. Geißler

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